EU-Drohnenverordnung 2021

Die EU hat wegen der Corona-Krise die Anwendbarkeit des neuen Drohnen-Regulativs auf 31. Dezember 2020 verschoben.

Bis dahin gelten weiterhin die seit Jänner 2014 definierten österreichischen Luftfahrtregeln für Drohnen.

Luftfahrtgesetz seit 2014

Luftfahrtgesetz seit 2014

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Neues Luftfahrtgesetz ab 2021

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Anwendungsszenarien

Künftig wird der Betrieb von Drohnen in drei Kategorien eingeordnet: ‚open‘, ’specific‘ oder ‚certified‘.

Diese Kategorien bauen auf dem risikobasierten Ansatz der Europäische Agentur für Flugsicherheit auf, der Drohneneinsätzen mit erhöhtem Risiko zusätzliche Auflagen und Restriktionen auferlegt.

Parallel zu der Etablierung der Betriebskategorien werden künftig Drohnen mit einer CE Kennzeichnung für Drohnen klassifiziert. Dabei gibt es in jeder Klasse zusätzlich zum maximalen Gewicht weitere Anforderungen zur Förderung der Sicherheit am Boden und in der Luft. Aktuell wurden die Anforderungen für die Klassen C0 bis C4 veröffentlicht, weitere Klassen sollen in Zukunft nachkommen.

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VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION in Deutsch

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Eu-drohnenverordnung 2021