Drohnen Petition zur CE-Kennzeichnung für UAS

Drohnen Petition zur CE-Kennzeichnung für UAS

Seit Kurzem existiert einen Drohnen-Petition zur CE-Kennzeichnung. Die zur Zeit vorhandene Übergangsregelung für Geräte ohne CE-Kenn. ist bis 31.12.2022 gültig. Danach dürfen alle Geräte ohne CE-Kennzeichnung, die mehr als 250 Gramm wiegen, ausschließlich in A3 betrieben werden und somit stark eingeschränkt sind.

Kategorie OPEN Download (.pdf) von SKYOPTIK

Übergangsregel OPEN ohne CE-Kennzeichnung

A1     < 500g Betrieb bis längstens 01.01.2021
A2     < 2 kg Betrieb bis längstens 01.01.2021
A3     > 2 kg und < 25 kg

A1    vor 01.01.2023 in Verkehr gebracht < 250 Gramm
A3    vor 01.01.2023 in verkehr gebracht < 25 kg

Das bedeutet für alle Drohnenbetreiber und Fernpiloten, die in der EU eine Drohnen ohne CE-Kenn. fliegen möchten, diese nur noch bis zum 31.12.2022 effektiv nutzen können. Danach ist ein Betrieb nur noch sehr eingeschränkt (A3 - 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete) erlaubt. Das ist bei einer geschätzten Stückzahl von etwa 100.000 Drohnen alleine in Österreich ein großes Dilemma, welches auf uns zu fliegt. Zusätzlich zur fehlenden CE-Kennzeichnung drängt der kurze Übergangszeitraum zur "Schwarzfliegerei".

Hier geht’s direkt zum Petitions-Formular >

Worum geht es wirklich?

Mit 01.01.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Die EU-DV verpflichtet die Hersteller (DJI, etc.) alle Drohnen, die in der EU vertrieben werden, mit dieser CE-Kennzeichnung zu markieren. Heute haben wir den 11.02.2020 und es wurde bis dato keine einzige Drohne mit einer neuen CE-Kennzeichnung ausgeliefert. Was so viel bedeutet, das der Markt (Drohnen-Betreiber aller Art) die gesetzlichen Rahmenbedingungen gar nicht einhalten kann, auch wenn er es will. Was soviel bedeutet, dass es Gesetze gibt, die keiner Einhalten kann.

Anm. Die EU-Drohnenverordnung wurde wegen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr verschoben. D.h. es hätten schon längst klare Richtlinie an die Hersteller vonseiten EU geben müssen. Laut div. Schriftverkehr mit Hersteller-Support ist dies bis heute nicht gegeben.

Die s. g. Übergangsregelung soll den Betrieb für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung in der EU bis zum 01.01.2023 regeln. Jedoch ist die Lebenserwartung einer Drohne länger als der Übergangszeitraum, speziell bei Drohnen die erst im Jahr 2019/20 vertrieben wurden. 

Warum wir diese Petition unterstützen?

Da es bis heute keine Drohne am EU-Markt gibt, welche eine CE-Kennzeichnung aller EU-VO aufweist, trotz einem Luftfahrtgesetz welche diese vorschreibt, unterstützen wir diese Petition mit Verlängerung der Übergangsfrist bis 01.01.2025 unterstützen.

Hier geht’s direkt zum Petitions-Formular >

Betreiber können nichts dafür

Wenn sich Gesetzgeber und Hersteller nicht einig werden, darf dies nicht zulasten der Betreiben und Drohnenenthusiasten enden. Hierfür muss es eine Lösung geben.

Hier geht es zum Beitrag von Air&more

Eu-drohnenverordnung 2021Petition
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