Drohnen Petition zur CE-Kennzeichnung für UAS
Seit Kurzem existiert einen Drohnen-Petition zur CE-Kennzeichnung. Die zur Zeit vorhandene Übergangsregelung für Geräte ohne CE-Kenn. ist bis 31.12.2022 gültig. Danach dürfen alle Geräte ohne CE-Kennzeichnung, die mehr als 250 Gramm wiegen, ausschließlich in A3 betrieben werden und somit stark eingeschränkt sind.
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Übergangsregel OPEN ohne CE-Kennzeichnung
A1 < 500g Betrieb bis längstens 01.01.2021
A2 < 2 kg Betrieb bis längstens 01.01.2021
A3 > 2 kg und < 25 kg
A1 vor 01.01.2023 in Verkehr gebracht < 250 Gramm
A3 vor 01.01.2023 in verkehr gebracht < 25 kg
Das bedeutet für alle Drohnenbetreiber und Fernpiloten, die in der EU eine Drohnen ohne CE-Kenn. fliegen möchten, diese nur noch bis zum 31.12.2022 effektiv nutzen können. Danach ist ein Betrieb nur noch sehr eingeschränkt (A3 - 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete) erlaubt. Das ist bei einer geschätzten Stückzahl von etwa 100.000 Drohnen alleine in Österreich ein großes Dilemma, welches auf uns zu fliegt. Zusätzlich zur fehlenden CE-Kennzeichnung drängt der kurze Übergangszeitraum zur "Schwarzfliegerei".
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Worum geht es wirklich?
Mit 01.01.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Die EU-DV verpflichtet die Hersteller (DJI, etc.) alle Drohnen, die in der EU vertrieben werden, mit dieser CE-Kennzeichnung zu markieren. Heute haben wir den 11.02.2020 und es wurde bis dato keine einzige Drohne mit einer neuen CE-Kennzeichnung ausgeliefert. Was so viel bedeutet, das der Markt (Drohnen-Betreiber aller Art) die gesetzlichen Rahmenbedingungen gar nicht einhalten kann, auch wenn er es will. Was soviel bedeutet, dass es Gesetze gibt, die keiner Einhalten kann.
Anm. Die EU-Drohnenverordnung wurde wegen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr verschoben. D.h. es hätten schon längst klare Richtlinie an die Hersteller vonseiten EU geben müssen. Laut div. Schriftverkehr mit Hersteller-Support ist dies bis heute nicht gegeben.
Die s. g. Übergangsregelung soll den Betrieb für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung in der EU bis zum 01.01.2023 regeln. Jedoch ist die Lebenserwartung einer Drohne länger als der Übergangszeitraum, speziell bei Drohnen die erst im Jahr 2019/20 vertrieben wurden.
Warum wir diese Petition unterstützen?
Da es bis heute keine Drohne am EU-Markt gibt, welche eine CE-Kennzeichnung aller EU-VO aufweist, trotz einem Luftfahrtgesetz welche diese vorschreibt, unterstützen wir diese Petition mit Verlängerung der Übergangsfrist bis 01.01.2025 unterstützen.
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Betreiber können nichts dafür
Wenn sich Gesetzgeber und Hersteller nicht einig werden, darf dies nicht zulasten der Betreiben und Drohnenenthusiasten enden. Hierfür muss es eine Lösung geben.