DJI Mavic 3 Serie erhält erste CE-Klassen-Label - C1-Zertifizierung
DJI Mavic 3 wurde ohne CE-Klassenlabel veröffentlicht, aber das hat jetzt ein Ende. DJI ist das erste Unternehmen das zu den bestehenden CE-Kennzeichnungspflicht auch eine CE-Klassen-Identifikationsetikett erhalten hat.
Zur Vorgeschichte: Die europäischen Drohnenvorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) traten 2021 in Kraft und bringen die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und das Vereinigte Königreich unter die gleiche Regulierungsdecke. Diese Regeln erfordern, dass Drohnen zusätzlich zu den bestehenden CE-Kennzeichnungsvorschriften auch ein neues CE-Klassen-Identifikationsetikett erhalten, das auf unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen basiert.
DJI hat nun als erster Drohnenhersteller weltweit, eine C1-Zertifizierung für die "Mavic 3"-Serie erhalten.
Hier können sie sich die CE-Label herunterladen
Kriterien der CE-Klassen
- Geräuschgrenzwert von 83db wird eingehalten.
- Wenn der "ActiveTrack Intelligent Flight Mode" zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist der Abstand zur Person/zum Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m hinaus wird ActiveTrack deaktiviert.
- Hilfs-LEDs werden während des Fluges automatisch ein- oder ausgeschaltet.
- LEDs an den vorderen Auslegern der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer des Einschaltens der Drohne.
Das C1-Zertifikat für die Mavic-3-Reihe erfordert ein Update auf die C1-konforme Firmware. Das Update lohnt sich, denn die Piloten können nun in der Kategorie OPEN/A1-C1 fliegen und müssen nicht mehr zwingend die A2-Prüfung absolvieren.
Was bedeutet das für die Mavic 3 Enterprise-Serie?
In diversen Medien wir bereits über die neue Mavic 3 Enterprise-Serie spekuliert. Welche Modelle und welche Ausstattung es geben wird, ist noch unklar, jedoch können wir schon heute davon ausgehen, dass die Serie ebenfalls mit einem CE-Klassen-Label ausgestattet sein wird.
Preislich wird sich die Mavic 3 Enterprise-Serie wie schon sein Consumer-Modell deutlich anziehen. Jedoch mit dem Mehrwert, dass die Geräte nun offiziell in die EU-Drohnenverordnung fallen und nicht zwischen geregelt werden (Übergangsregelung).
Hier geht es zu neuen Mavic 3 Enterprise Serie