Die Bedeutung einer Gerätebezogenen Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich

Die Bedeutung einer Gerätebezogenen Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich

In den letzten Jahren hat sich die Nutzung von Drohnen in Österreich erheblich verbreitet, sowohl im Freizeit- als auch im gewerblichen Bereich. Mit diesem Anstieg der Drohnenanzahl sind jedoch auch einige rechtliche Fragen aufgetaucht, insbesondere im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung.

Sie suchen noch nach einer passenden Drohnenhaftpflichtversicherung?*
Wir empfehlen AIR&MORE für Österreich. 

DRONELINE im Gespräch mit Mag. Hannes Fischler (Air & more): Unsere Kunden haben vermehrt Fragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, und dies aus gutem Grund. Deutsche Versicherungsunternehmen bieten ihre Produkte über die Grenzen hinaus auch österreichischen Drohnenbetreibern an. Was die meisten Kunden jedoch nicht wissen, ist, dass der Abschluss einer lediglich personenbezogenen Deckung in Österreich gegen das Luftfahrtgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz verstößt.

Warum ist eine personenbezogene Deckung problematisch?

Im Jahr 2021 wurde dieses Thema von Luftrechtsexperten untersucht, und das Ergebnis war eindeutig:

  • Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss immer auch spezifische Gerätedaten der Drohne enthalten, also gerätebezogen sein.
  • Eine bloß personenbezogene Versicherung des Drohnenbetreibers oder -piloten ohne spezifische Daten des UAS entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen in Österreich.
  • Der Abschluss einer falschen Drohnenversicherung kann zu ungedeckten Schäden führen.

Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat diesen Sachverhalt ebenfalls geprüft und ist zu den gleichen Schlussfolgerungen gekommen.

  • Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht, etc. – inkludieren.
  • Eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilotinnen oder Betreiberinnen ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen.

Weiterlesen: https://www.kfv.at/drohnenversicherung-ja-aber-richtig-ist-wichtig/

Um sich von unlauteren deutschen Mitbewerbern abzugrenzen und unseren Kunden klare und korrekte Informationen zu bieten, haben wir die Ergebnisse des KFV auf unserer Website veröffentlicht. Wir ermutigen auch andere Websites und Unternehmen, diese wichtigen Informationen zu teilen, um die Öffentlichkeit über die Bedeutung einer gerätebezogenen Drohnen-Haftpflichtversicherung zu informieren.

Air&more: https://airandmore.at/drohnen-versicherung-pflicht/ *

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dem Schutz aller Beteiligten im Falle eines Drohnenunfalls. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Drohnenversicherung alle erforderlichen Gerätedaten enthält, um sicher und gesetzeskonform zu fliegen.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine geeignete Versicherung* benötigen, steht Dominique Niederkofler: 0043 699-15918600  Hannes Fischler: 0043 699-10200635 Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit und die Einhaltung der Gesetze stehen für Air&more an erster Stelle.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag bei Ihren Fragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich geholfen hat. Bleiben Sie sicher und informiert!

 

* Hinweis: Externe Links und Hinweise enthalten eine Partner-Referenz. Wir verlinken auf freiwilliger Basis und erhalten keine Provision.

https://airandmore.at/drohnenversicherung-oesterreich/?partner=droneline

 

DrohnenVersicherung
DJI Mavic 3 Serie - 3 in 1 SchnellladegerätDJI Mavic 3 Serie - 3 in 1 Schnellladegerät
YX DJI Mavic 3 Serie - 3 in 1 Schnellladegerät
Sonderpreis€99,90 EUR
Auf Lager, 2-3 Werktage