Die EU-Drohnenverordnung
Die EU-Drohnenverordnung definiert einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Zusätzlich gibt es aber weiterhin länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten der EU (MSs = Member States), die zusätzlich erfüllt werden müssen.
Prinzipiell sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor:
Open, Specific und Certified
Außerdem werden die Drohnen in 5 Risikokategorien unterteilt:
C0, C1, C2, C3 und C4
Kategorie OPEN
Als Pilot eines Multikopter trägt man hohe Verantwortung und muss bestens mit seinem Gerät vertraut sein. Doch reicht dies nicht mehr aus. Seit dem 01.01.2021 gelten europaweit einheitliche Luftverkehrsregeln die in der Kategorie OPEN für Drohnenpiloten geregelt sind. Ein Betrieb in dieser Kategorie erfordern eine Betreiberregistrieung sowie einen Kenntnisnachweis.
Kategorie Specific
Sollten die Vorgaben der Kategorie OPEN nicht erfüllt werden, fällt der Flug immer in die Kategorie SPECIFIC. Eine zusätzliche Bewilligung ist erforderlich.
Das betrifft Drohnen über 25kg oder über 4kg im besiedelten Gebiet sowie Flüge außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS).
→ Lassen Sie sich von einem Experten beraten
Drohnenführerschein
Der Drohnenführerschein ist für alle Fernpilot:innen in der gesamten EU verpflichtet, die eine Drohne in der „OPEN“ Kategorie mit einem Startgewicht über 250 Gramm betreiben wollen.
Weitere Informationen zum Drohnenführerschein erfahren Sie hier: