Die EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung definiert einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Zusätzlich gibt es aber weiterhin länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten der EU (MSs = Member States), die zusätzlich erfüllt werden müssen.

Prinzipiell sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor:
Open, Specific und Certified

Außerdem werden die Drohnen in 5 Risikokategorien unterteilt:
C0, C1, C2, C3 und C4

Kategorie OPEN

Als Pilot eines Multikopter trägt man hohe Verantwortung und muss bestens mit seinem Gerät vertraut sein. Doch reicht dies nicht mehr aus. Seit dem 01.01.2021 gelten europaweit einheitliche Luftverkehrsregeln die in der Kategorie OPEN für Drohnenpiloten geregelt sind. Ein Betrieb in dieser Kategorie erfordern eine Betreiberregistrierung sowie ab 250 Gramm einen Kenntnisnachweis A1/A3.

→ EU-Drohnenverordnung (pdf)

Kategorie Specific

Sollten die Vorgaben der Kategorie OPEN nicht erfüllt werden, fällt der Flug immer in die Kategorie SPECIFIC. Eine zusätzliche Bewilligung ist erforderlich.
Das betrifft Drohnen über 25kg oder über 4kg im besiedelten Gebiet sowie Flüge außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS).

Wir beraten und betreuen Behörden und Organisationen, sowie Unternehmen die einen Betrieb in Kate. Specific geplant haben. Als Luftfahrtberater erstellen wir Ihr Betriebskonzept (ConOps) sowie eine Risikobewertung (SORA, PDRA, STS) nach der Verordnung (EU) 2019/947.

Dauer, Ablauf & Kosten

  • Dauer: Planen Sie mit einen Zeitraum von ca. 6 Monate.
  • Ablauf: Je nachdem mit welchen Paket wir Sie unterstützen dürfen, planen wir vor Beginn mit 2-6 Workshop-Tage, davon mind. 1-3 in der Praxis. Das hilft uns die Situation und Lage besser einschätzen zu können. Danach erhalten Sie von uns s.g. Formulierungshilfen oder das gesamte Betriebskonzept. 
  • Kosten: Die Kosten sind individuell ja nach Aufwand zu berechnen. Dies hängt maßgeblich von Ihrem Engagement ab. Die geschätzten Kosten sind € 4.000,00 - € 15.000,00 pro Betriebskonzept inkl. Risikobewertung für 1 UAS.

 Lassen Sie sich von unseren Luftrecht-Experten beraten

Drohnenführerschein

Der Drohnenführerschein ist für alle Fernpiloten in der gesamten EU verpflichtet, die eine Drohne in der „OPEN“ Kategorie mit einem Startgewicht über 250 Gramm betreiben wollen.

Weitere Informationen zum Drohnenführerschein erfahren Sie hier:

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