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Lastendrohnenbetrieb nach DVO (EU) 2019/947 / Betriebskonzept
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Der Lastendrohnenbetrieb umfasst den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme zum Transport oder Einsatz von Nutzlasten, deren Betrieb über die Anforderungen der offenen Betriebskategorie hinausgeht und daher gemäß DVO (EU) 2019/947 geregelt wird.
Aufgrund der erhöhten Flugmasse, der kinetischen Energie sowie möglicher BVLOS-Einsätze erfordert der Betrieb von Lastendrohnen eine strukturierte Planung, klare Betriebsabläufe und eine fundierte Bewertung der damit verbundenen Risiken.
Die Leistungen beinhalten die Vorbereitung und Ausarbeitung der erforderlichen luftrechtlichen Unterlagen, insbesondere Betriebskonzepte (CON OPS) und Risikoanalysen (SORA), sowie begleitende Workshops und Abstimmungen. Dabei wird zwischen generischen Betriebsannahmen im unkontrollierten Luftraum Klasse G und weiterführenden, nicht standardisierten Anforderungen wie kontrollierten Lufträumen, besonderen Luftraumstrukturen, urbanen Einsatzgebieten oder komplexen Betriebsprofilen unterschieden.
Ziel ist es, einen sicheren, regelkonformen und genehmigungsfähigen Lastendrohnenbetrieb zu ermöglichen und Betreiber bei der Umsetzung der luftrechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen zu unterstützen.